1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Maria Diklitas, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Aufzugsservice Diklitas (nachfolgend „ASD Aufzüge“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ASD Aufzüge ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, Unterzeichnung eines Vertrags oder Beginn der vereinbarten Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.
Technische Angaben, Zeichnungen, Kalkulationen und Leistungsbeschreibungen bleiben Eigentum von ASD Aufzüge und dürfen ohne Zustimmung nicht für andere Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Wartungs-, Reparatur- oder Modernisierungsvertrag. ASD Aufzüge erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht unter Berücksichtigung der bei Auftragserteilung bekannten Anlagen- und Betriebsbedingungen.
Nicht vereinbarte Zusatzarbeiten, verdeckte Mängel, notwendige Fremdleistungen und nach Beginn festgestellte technische Erfordernisse werden dem Auftraggeber mitgeteilt und nach Freigabe gesondert abgerechnet. Bei Gefahr für Personen oder erhebliche Sachwerte dürfen unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, soweit eine vorherige Abstimmung nicht rechtzeitig möglich ist.
ASD Aufzüge übernimmt ausschließlich die ausdrücklich vereinbarte technische Leistung. Betreiberpflichten, die Organisation des Notfallplans, die Zugangsorganisation sowie die Organisation einer Personenbefreiung verbleiben beim Betreiber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde. ASD Aufzüge erbringt keine Personenbefreiung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugang zur Anlage und zu Betriebsräumen sicher, benennt erreichbare Ansprechpersonen und übergibt vorhandene technische Unterlagen, Prüfberichte, Schaltpläne sowie bekannte Störungen oder Besonderheiten. Er sorgt für die erforderliche Absicherung des Arbeitsbereichs und informiert über betriebliche Sicherheits- und Zutrittsregeln.
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung, unzutreffender Angaben oder nicht zugänglicher Anlagenteile können nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.
5. Termine, Störungen und Notdienst
Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. ASD Aufzüge bemüht sich bei Störungen und Notfällen um eine schnelle Reaktion. Eine bestimmte Ankunfts-, Reparatur- oder Wiederinbetriebnahmezeit ist jedoch nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Wiederinbetriebnahme hängt insbesondere von Fehlerbild, Anlagenzustand, Zugänglichkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und erforderlichen Freigaben ab. Sicherheitsanforderungen haben Vorrang vor einer schnellen Wiederinbetriebnahme.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot, Vertrag oder der jeweils vereinbarten Preisübersicht genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit kein Pauschalpreis vereinbart ist, beträgt der Technikerstundensatz in der Regelservicezeit 84,90 € netto je Technikerstunde. Die dokumentierte Gesamt-Einsatzzeit je Techniker und zusammenhängendem Einsatz wird in Einheiten von jeweils 30 Minuten abgerechnet; angebrochene Einheiten werden nach Abschluss des Einsatzes auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit beträgt 30 Minuten.
Das Kerngebiet umfasst die Stadtgebiete von Ingelheim am Rhein, Bingen am Rhein, Mainz und Wiesbaden. Für jeden dokumentierten und vor Ort ausgeführten Einsatz im Kerngebiet berechnet ASD Aufzüge zusätzlich zur Arbeitszeit eine Servicefahrzeug- und Einsatzpauschale von 49,00 € netto. Sie deckt die Bereitstellung und Nutzung von Servicefahrzeug, Werkzeug und Einsatzmitteln sowie den Fahrzeugbetrieb ab. Eine zusätzliche Kilometer-, Kraftstoff-, Fahrzeug- oder Anfahrtspauschale wird nicht berechnet. Einsätze außerhalb des Kerngebiets erfolgen nur nach vorheriger individueller Vereinbarung oder Angebot.
Die allgemeine Disposition und Einsatzannahme sind mit der Servicefahrzeug- und Einsatzpauschale abgegolten. Die Einsatzzeit beginnt nicht mit einer unverbindlichen Störungsmeldung, sondern mit der dokumentierten Annahme des kostenpflichtigen Einsatzauftrags und einer erforderlichen, konkret auftragsbezogenen technischen Vorbereitung. Bei planbaren Einsätzen umfasst sie außerdem die Hinfahrt sowie die Arbeit an der Anlage bis zum Abschluss der vereinbarten Leistung vor Ort; eine Rückfahrt wird dabei nicht berechnet. Bei einem Notdiensteinsatz umfasst sie zusätzlich die Rückfahrt bis zum dokumentierten Ausgangs- oder Bereitschaftsort. Wird ein Einsatz nach Abfahrt abgesagt oder ist die Anlage bei Eintreffen aus Gründen aus der Sphäre des Auftraggebers nicht zugänglich, gelten die Pauschale und die bis dahin angefallene Einsatzzeit als abrechenbar, sofern ASD Aufzüge dies nicht zu vertreten hat. Vom Auftraggeber verursachte Wartezeiten zählen zur Einsatzzeit.
Werden weitere Techniker eingesetzt, gilt für deren Einsatzzeit ebenfalls der vorstehende Technikerstundensatz, soweit nicht vorab ein abweichender Satz vereinbart wurde. Soweit im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten auf den jeweiligen Netto-Stundensatz des eingesetzten Technikers folgende Zuschläge: Montag bis Freitag von 18:00 bis 22:00 Uhr 25 %, Montag bis Freitag von 22:00 bis 06:00 Uhr 50 %, samstags 50 % sowie sonntags und an gesetzlichen Feiertagen am Einsatzort 100 %. Treffen Zeiträume zusammen, gilt nur der jeweils höchste Zuschlag. Bei einem Wechsel des Zeitraums werden zunächst die tatsächlichen Zeitanteile nach Ortszeit am Einsatzort erfasst; die Gesamt-Einsatzzeit wird einmal im 30-Minuten-Takt gerundet und anschließend im Verhältnis dieser tatsächlichen Zeitanteile den geltenden Zuschlagszeiträumen zugeordnet. Zuschläge gelten nicht für die Servicefahrzeug- und Einsatzpauschale, Material, Ersatzteile, Prüfstellengebühren oder sonstige Fremdkosten.
Material, Ersatzteile, Versand, Prüfstellengebühren und sonstige notwendige Fremdkosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart oder für den Auftraggeber erkennbar erforderlich ist.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. ASD Aufzüge kann angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen und bereitgestellte Materialien verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
7. Ersatzteile, Material und Nachunternehmer
ASD Aufzüge darf geeignete Ersatzteile und gleichwertige Komponenten verwenden, soweit keine bestimmte Ausführung vereinbart wurde und Sicherheit, Funktion und Kompatibilität gewährleistet sind. Zur Vertragserfüllung können qualifizierte Nachunternehmer eingesetzt werden; ASD Aufzüge bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistung verantwortlich.
Gelieferte, noch nicht fest eingebaute Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ASD Aufzüge. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit die Leistung einer Abnahme bedarf, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.
9. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Der Auftraggeber ermöglicht ASD Aufzüge zunächst eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung. Eigenmächtige Arbeiten des Auftraggebers oder Dritter können Ansprüche ausschließen, soweit sie Ursache des Mangels oder einer Schadensausweitung sind. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bleiben hiervon unberührt.
10. Haftung
ASD Aufzüge haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von ASD Aufzüge, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Ausfälle kritischer Infrastruktur, erhebliche Lieferkettenstörungen oder nicht zu vertretende Materialengpässe, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. ASD Aufzüge informiert den Auftraggeber über wesentliche Auswirkungen, sobald dies möglich ist.
12. Laufzeit und Kündigung
Die anfängliche Laufzeit eines Wartungs- oder Dauerschuldverhältnisses ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, kann ein Vertrag mit fester Laufzeit von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform ordentlich gekündigt werden; andernfalls verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige technische und kaufmännische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften und den Datenschutzhinweisen von ASD Aufzüge verarbeitet.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von ASD Aufzüge Gerichtsstand. ASD Aufzüge bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Diese AGB richten sich grundsätzlich an Geschäftskunden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ASD Aufzüge nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Änderungen individueller Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform festgehalten werden.
