1. Für wen diese Informationen gelten
Diese Informationen gelten für natürliche Personen, die ASD Aufzüge für private Zwecke beauftragen. Vertragspartner ist Maria Diklitas, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Aufzugsservice Diklitas, Oestricher Straße 14, 55218 Ingelheim am Rhein, Telefon +49 6132 9741978, E-Mail info@asd-aufzuege.de.
Für Unternehmen, Hausverwaltungen, Kliniken und öffentliche Auftraggeber gelten ausschließlich die B2B-AGB sowie das jeweilige Angebot oder der Vertrag.
2. Anfrage, Angebot und Vertrag
Eine telefonische, per E-Mail oder über die Website übermittelte Anfrage dient zunächst der Prüfung des Anliegens. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ASD Aufzüge ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt und Sie dieses Angebot annehmen oder den Auftrag in Textform bestätigen.
Vor Beginn kostenpflichtiger Arbeiten erhalten Sie die wesentlichen Leistungsdaten, den Gesamtpreis oder – wenn der genaue Umfang noch nicht sicher feststeht – eine nachvollziehbare Preisberechnung. Zusatzarbeiten, Material und Ersatzteile werden bei Privatkunden nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe beauftragt, soweit nicht eine unverzügliche Sicherungsmaßnahme zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich und von Ihnen angefordert ist.
3. Preise und Abrechnung
Alle folgenden Preise gelten inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit 19 %. Sie gelten für einzelne, nicht pauschal angebotene Einsätze im Kerngebiet. Das Kerngebiet umfasst die Stadtgebiete von Ingelheim am Rhein, Bingen am Rhein, Mainz und Wiesbaden.
Auf kleineren Bildschirmen kann die Tabelle horizontal gescrollt werden.
| Leistung | Preis für Privatkunden | Abrechnungsregel |
|---|---|---|
| Technikerzeit in der Regelservicezeit | 101,03 € je Technikerstunde | Montag bis Freitag, 06:00–18:00 Uhr; Gesamt-Einsatzzeit je Techniker im 30-Minuten-Takt. |
| Servicefahrzeug- und Einsatzpauschale | 58,31 € je Einsatz | Einmal je dokumentiertem und vor Ort ausgeführtem Einsatz; zusätzlich zur Arbeitszeit. |
| Montag bis Freitag, 18:00–22:00 Uhr | 126,29 € je Technikerstunde | 25 % Zuschlag auf die Einsatzzeit. |
| Montag bis Freitag, 22:00–06:00 Uhr oder Samstag | 151,55 € je Technikerstunde | 50 % Zuschlag auf die Einsatzzeit. |
| Sonntag oder gesetzlicher Feiertag am Einsatzort | 202,06 € je Technikerstunde | 100 % Zuschlag auf die Einsatzzeit. |
Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit beträgt 30 Minuten. Zunächst wird die tatsächliche Einsatzzeit erfasst, danach wird die Gesamtzeit je Techniker einmal auf 30 Minuten aufgerundet. Überquert ein Einsatz eine Zuschlagsgrenze, werden die Zeitanteile nach Ortszeit am Einsatzort erfasst und die gerundete Gesamtzeit im Verhältnis dieser Zeitanteile zugeordnet. Es gilt stets nur der höchste Zuschlag; die Servicefahrzeug- und Einsatzpauschale bleibt zuschlagsfrei.
Bei planbaren Einsätzen beginnt die Einsatzzeit mit der dokumentierten Annahme des kostenpflichtigen Auftrags und einer erforderlichen konkreten technischen Vorbereitung. Sie umfasst Hinfahrt und Arbeit vor Ort bis zum Abschluss der vereinbarten Leistung; die Rückfahrt wird nicht berechnet. Beim Notdiensteinsatz umfasst sie zusätzlich die Rückfahrt bis zum dokumentierten Ausgangs- oder Bereitschaftsort. Allgemeine Disposition und Einsatzannahme sind mit der Pauschale abgegolten. Eine zusätzliche Kilometer-, Kraftstoff-, Fahrzeug- oder Anfahrtspauschale wird nicht berechnet.
4. Material, weitere Arbeiten und Einsätze außerhalb des Kerngebiets
Material, Ersatzteile, Versand, Prüfstellengebühren und sonstige Fremdkosten sind nicht in den vorstehenden Zeit- und Einsatzpreisen enthalten. Wenn der Gesamtpreis noch nicht sinnvoll vorausberechnet werden kann, erläutern wir vor Ihrer Beauftragung die Preisberechnung und holen Ihre Freigabe ein. Einsätze außerhalb des Kerngebiets erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Angebots.
Wird ein Einsatz nach Abfahrt abgesagt oder ist die Anlage bei Eintreffen aus Gründen aus Ihrer Sphäre nicht zugänglich, gelten die Servicefahrzeug- und Einsatzpauschale sowie die bis dahin angefallene Einsatzzeit als abrechenbar, sofern ASD Aufzüge dies nicht zu vertreten hat. Von Ihnen verursachte Wartezeiten gelten als Einsatzzeit.
5. Zahlung und Dokumentation
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Rechnungsendbetrag wird auf volle Cent gerundet. Auf Wunsch erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation der Einsatzzeit und der ausgeführten Arbeiten.
6. Technische Störung und Personenbefreiung
ASD Aufzüge bearbeitet technische Störungen im vereinbarten Umfang. ASD Aufzüge übernimmt keine Personenbefreiung. Bei eingeschlossenen Personen oder akuter Gefahr ist unverzüglich die Notfallkette des Betreibers beziehungsweise die zuständige externe Rettungsstelle zu verständigen; bei akuter Gefahr wählen Sie 112.
7. Widerruf und Beginn der Leistung
Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht für Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Die vollständige Belehrung, das Muster-Widerrufsformular sowie der Ablauf für einen gewünschten vorzeitigen Leistungsbeginn stehen unter Widerruf bereit und werden vor Vertragsschluss in Textform übermittelt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
8. Private Wartungsverträge und größere Modernisierungen
Wartungsverträge für private Auftraggeber werden nach einer Objektprüfung individuell angeboten. Eine vereinbarte Anfangslaufzeit wird im Vertrag klar ausgewiesen. Nach Ablauf einer festen Anfangslaufzeit läuft ein Verbrauchervertrag unbefristet weiter und kann mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden, soweit keine günstigere Regelung vereinbart ist.
Größere Umbauten, der Einbau einer neuen Anlage oder wesentliche Arbeiten an einem privaten Wohngebäude werden nicht über diese Standardinformationen beauftragt. Dafür erstellt ASD Aufzüge ein separates Angebot und prüft vor Vertragsschluss die dafür geltenden zusätzlichen Anforderungen.
